
Die unabhängige Versicherungsvergleichsplattform 10Life analysierte kürzlich aktuelle Schadensfälle und Anfragedaten zu Reiseversicherungen auf ihrer Plattform und stellte fest, dass viele Streitigkeiten über Schadensfälle auf Missverständnisse der Versicherungsnehmer hinsichtlich des Versicherungsschutzes zurückzuführen sind. Dies betrifft vor allem drei Bereiche: Kreuzfahrten und Selbstfahrerreisen, Schutz von persönlichem Eigentum und Reiserücktrittsklauseln.
Die Analyse von 10Life-Versicherungsexperten zeigt, dass viele herkömmliche Reiseversicherungen für beliebte Reiseziele in Japan und Südostasien Kreuzfahrten oder Reisen mit mehreren Transportmitteln nicht automatisch abdecken. In einigen Fällen, in denen Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten abgelehnt wurden, hatten die Versicherten beim Abschluss ihrer Policen keine zusätzliche „Kreuzfahrt-Abdeckung“ erworben. Risiken wie medizinische Versorgung an Bord, Reiseabbrüche und Verspätungen erfordern oft spezielle Bedingungen oder einen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Bei Selbstfahrerreisen sind Reisende zwar in den letzten Jahren risikoreicher geworden, beispielsweise durch Fahrten im Schnee, und bemühen sich verstärkt um einen entsprechenden Versicherungsschutz. Dennoch verwechseln Versicherungsnehmer häufig „Erlebnisverlust“ mit „tatsächlichen Kosten“. So gilt beispielsweise der Besuch geplanter Sehenswürdigkeiten aufgrund von Unwettern als nicht-monetärer Verlust des Reiseerlebnisses und ist in der Regel nicht versichert. Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Transport hingegen, die durch wetterbedingte Reiseverzögerungen oder -änderungen entstehen, können gemäß den Versicherungsbedingungen erstattet werden.
Reiseversicherungen decken zwar persönliche Gegenstände ab, reichen aber möglicherweise nicht aus, um diese vollständig zu ersetzen. Laut einer Marktanalyse von 10Life basiert die Entschädigung bei den meisten Reiseversicherungen auf dem Zeitwert und nicht auf dem ursprünglichen Kaufpreis. Zudem werden für jeden Gegenstand oder jede Art von Eigentum Entschädigungsgrenzen festgelegt. So können Versicherungen beispielsweise separate Entschädigungsgrenzen für Mobiltelefone, Kameras und Laptops festlegen, die von denen für andere Gegenstände abweichen. Legt der Versicherungsnehmer keine Polizeiberichte oder einen Unfallnachweis vor, kann dies letztendlich zur Ablehnung des Anspruchs führen.
Bei Gepäckverspätungen deckt der Versicherungsschutz in der Regel nur Verspätungen auf dem Hinflug oder während der Reise ab; Verspätungen des Rückgepäcks sind nicht gleichermaßen abgedeckt. Bei beschädigtem Gepäck verlangen viele Versicherungen, dass Versicherungsnehmer zunächst eine Entschädigung von der Fluggesellschaft oder dem Transportunternehmen einfordern. Die Versicherung leistet lediglich eine Ausgleichszahlung für den nicht vollständig erstatteten Betrag. Wenn Versicherungsnehmer die entsprechenden Verfahren nicht genau kennen, können sie dies leicht fälschlicherweise als Zahlungsverweigerung interpretieren.
Infolge der Pandemie achten viele Reisende beim Abschluss einer Reiseversicherung besonders auf die Deckung von Reiserücktritt und Stornierung/Umbuchung aus beliebigen Gründen. Die Versicherungsexperten von 10Life weisen jedoch darauf hin, dass die entsprechenden Bedingungen relativ komplex sind und leicht zu Missverständnissen führen können. Eine herkömmliche Reiserücktrittsversicherung deckt in der Regel bestimmte Ereignisse ab, wie beispielsweise plötzliche schwere Krankheit, schwere Krankheit von nahen Angehörigen, Naturkatastrophen oder schwere Unfälle. Ein bloßer Sinneswandel in letzter Minute ist im Allgemeinen nicht versichert.
Selbst wenn die Versicherung eine „Stornierung aus beliebigen Gründen“ oder „Umbuchung aus beliebigen Gründen“ abdeckt, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Reisekosten. Manche Tarife setzen voraus, dass Versicherungsnehmer die entsprechende Deckung innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. innerhalb von 7 Tagen) nach Buchung der Tickets oder Zahlung der ersten Reisegebühr abschließen. Die Entschädigung wird üblicherweise als ein bestimmter Prozentsatz der gezahlten, aber nicht erstattungsfähigen Transport- und Unterkunftskosten berechnet, anstatt als vollständige Erstattung.
Marktbeobachtungen zeigen, dass mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Versicherungskanäle und dem wachsenden Bedürfnis der Verbraucher nach Informationstransparenz immer mehr Bürger proaktiv Versicherungsvergleichsportale nutzen, bevor sie eine Versicherung abschließen. Daten der Plattform von 10Life belegen zudem, dass im vergangenen Jahr über die Hälfte der Nutzer, die auf der Plattform nach Reiseversicherungen suchten, drei Hauptaspekte verglichen: medizinische Versorgung, maximale Sachdeckung und Reiserücktrittsklauseln. Dies deutet darauf hin, dass Einwohner Hongkongs bei der Wahl einer Reiseversicherung nicht mehr allein auf die Höhe der Prämie achten, sondern den Versicherungsbedingungen und den tatsächlichen Entschädigungsregelungen mehr Aufmerksamkeit schenken.
Eine Analyse von 10Life legt nahe, dass Versicherungsunternehmen angesichts des wachsenden lokalen Reiseversicherungsmarktes und des steigenden Verbraucherbewusstseins bei der Produktgestaltung und -kommunikation mehr Wert auf klare Vertragsbedingungen und transparente Schadenabwicklung legen müssen. Insbesondere bei der Bewerbung von Versicherungsschutz für Kreuzfahrten, Mietwagenrundreisen und „Stornierung ohne Angabe von Gründen“ – Bereiche mit zunehmender Nachfrage – sollten Versicherungsunternehmen die Erläuterungen zu Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes präzisieren, um Streitigkeiten bei Schadensfällen zu reduzieren und den immer anspruchsvolleren Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden. (Reporter: Han Shang)