Share this
Strengstens verboten! Acht Ministerien veröffentlichen gemeinsam ein Dokument zur weiteren Prävention und Bekämpfung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen.

Strengstens verboten! Acht Ministerien veröffentlichen gemeinsam ein Dokument zur weiteren Prävention und Bekämpfung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen.

2026-02-24 09:58:04 · · #1
Strengstens verboten! Acht Ministerien veröffentlichen gemeinsam ein Dokument zur weiteren Prävention und Bekämpfung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen.

Xinhua-Nachrichtenagentur, Peking, 6. Februar ( Wie Reporter am 6. Februar von der Chinesischen Volksbank und der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde erfuhren) – Die Chinesische Volksbank und acht weitere Behörden veröffentlichten am selben Tag ein gemeinsames Dokument, in dem klargestellt wird, dass Geschäfte mit virtuellen Währungen illegale Finanzaktivitäten darstellen und in China strengstens verboten sind. Ohne die Genehmigung der zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften dürfen weder inländische noch ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen im Ausland an den Renminbi gekoppelte Stablecoins ausgeben. Inländischen Unternehmen und ihren ausländischen Tochtergesellschaften ist die Ausgabe virtueller Währungen im Ausland untersagt.

In letzter Zeit kam es vermehrt zu spekulativen Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA), die die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung störten und die Eigentumssicherheit der Bevölkerung gefährdeten.

Als Reaktion darauf veröffentlichten acht Ministerien, darunter die Chinesische Volksbank, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, die Staatliche Marktregulierungsbehörde, die Staatliche Finanzaufsichtsbehörde, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde und die Staatliche Devisenverwaltung, gemeinsam die „Bekanntmachung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“.

Die Bekanntmachung stellt ausdrücklich klar, dass virtuelle Währungen keinen gesetzlichen Zahlungsmittelstatus besitzen und nicht als Währung auf dem Markt verwendet werden dürfen. Jegliche Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen in China, einschließlich des Umtauschs von gesetzlichen Zahlungsmitteln in virtuelle Währungen, des Tauschs virtueller Währungen untereinander, der Funktion als zentrale Gegenpartei beim Kauf und Verkauf virtueller Währungen, der Bereitstellung von Informations- und Preisdienstleistungen für Transaktionen mit virtuellen Währungen, der Token-Finanzierung und des Handels mit Finanzprodukten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, gelten als illegale Finanzaktivitäten und sind gemäß Gesetz strengstens verboten. Ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ist es untersagt, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen anzubieten.

Gemäß der Bekanntmachung sind Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte sowie die Erbringung damit verbundener Vermittlungs- und IT-Dienstleistungen in China verboten. Ausgenommen sind entsprechende Geschäftstätigkeiten, die mit Genehmigung der zuständigen Behörden und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf spezifischer Finanzinfrastruktur durchgeführt werden. Ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ist es untersagt, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte anzubieten. Ohne Zustimmung und Registrierung der zuständigen Behörden dürfen Unternehmen und Einzelpersonen im Ausland keine Geschäfte mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte tätigen.

In der Bekanntmachung wird betont, dass die eingetragenen Namen und Geschäftsbereiche von Unternehmen und Einzelunternehmen keine Wörter oder Inhalte wie „virtuelle Währung“, „virtueller Vermögenswert“, „Kryptowährung“, „Krypto-Asset“, „Stablecoin“, „Tokenisierung realer Vermögenswerte“ oder „RWA“ enthalten dürfen.

Die Mitteilung fordert ein fortgesetztes Vorgehen gegen Kryptowährungs-Mining-Aktivitäten. Sie schreibt strenge rechtliche Schritte gegen Betrug, Geldwäsche, illegale Geschäftspraktiken, Schneeballsysteme und illegale Spendenaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte sowie gegen damit verbundene illegale Aktivitäten vor, die Kryptowährungen und die Tokenisierung realer Vermögenswerte als Vorwand nutzen. (Xinhua-Reporter Wu Yu und Liu Hui)

Bekanntmachung der Chinesischen Volksbank, der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, der Staatlichen Marktregulierungsbehörde, der Staatlichen Finanzaufsichtsbehörde, der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde und der Staatlichen Devisenverwaltung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen

(Yinfa [2026] Nr. 42)

An die Volksregierungen aller Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sowie an das Produktions- und Aufbaukorps Xinjiang:

In letzter Zeit kam es vermehrt zu spekulativen Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA), die die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung störten und die Eigentumssicherheit der Bevölkerung gefährdeten. Um den Risiken im Zusammenhang mit der Tokenisierung virtueller Währungen und risikogewichteter Vermögenswerte (RWA) weiter vorzubeugen und diese zu bewältigen sowie die nationale Sicherheit und soziale Stabilität wirksam zu gewährleisten, werden gemäß den Bestimmungen des *Gesetzes der Volksrepublik China über die Chinesische Volksbank*, des *Gesetzes der Volksrepublik China über Geschäftsbanken*, des *Wertpapiergesetzes der Volksrepublik China*, des *Wertpapierfondsgesetzes der Volksrepublik China*, des *Futures- und Derivategesetzes der Volksrepublik China*, des *Cybersicherheitsgesetzes der Volksrepublik China*, der *Verordnung zur Verwaltung des Renminbi*, der *Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Geldbeschaffung*, der *Devisenkontrollverordnung* und der *Telekommunikationsverordnung*, mit Zustimmung des Staatsrats und nach Vereinbarung mit der Cyberspace-Administration Chinas, dem Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft die folgenden Maßnahmen ergriffen: Hiermit benachrichtigt:

I. Die wesentlichen Merkmale von virtuellen Währungen, der Tokenisierung realer Vermögenswerte und damit verbundenen Geschäftsaktivitäten werden erläutert.

(i) Virtuelle Währungen haben nicht denselben Rechtsstatus wie Fiatwährungen. Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum und Tether zeichnen sich dadurch aus, dass sie von nicht-monetären Institutionen ausgegeben werden, Verschlüsselungstechnologie und Distributed-Ledger-Technologien oder ähnliche Technologien nutzen und in digitaler Form existieren. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und dürfen und können nicht als Währung auf dem Markt verwendet werden.

Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen stellen illegale Finanzaktivitäten dar. Jeglicher Umtausch von virtuellen Währungen in Fiatwährungen, der Handel mit virtuellen Währungen, die Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Handel mit virtuellen Währungen, die Bereitstellung von Informations- und Preisdienstleistungen für Transaktionen mit virtuellen Währungen, die Finanzierung von Token-Emissionen oder der Handel mit Finanzprodukten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen innerhalb Chinas, die eine illegale Token-Emission, ein unerlaubtes öffentliches Angebot von Wertpapieren, den illegalen Betrieb von Wertpapier- und Futures-Geschäften, illegale Kapitalbeschaffung oder andere illegale Finanzaktivitäten darstellen, sind strengstens verboten und werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen konsequent unterbunden. Ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ist es untersagt, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen anzubieten.

An Fiatwährungen gekoppelte Stablecoins übernehmen faktisch einige Funktionen der im Umlauf befindlichen Fiatwährungen. Ohne die Genehmigung der zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften darf keine inländische oder ausländische Organisation oder Einzelperson im Ausland an den Renminbi gekoppelte Stablecoins ausgeben.

(ii) Unter der Tokenisierung realer Vermögenswerte versteht man die Verwendung kryptografischer Technologien und verteilter Ledger-Technologien oder ähnlicher Technologien, um die Eigentums- und Einkommensrechte an Vermögenswerten in Token oder andere Rechte und Anleihezertifikate mit Token-Charakteristik umzuwandeln und diese anschließend auszugeben und zu handeln.

Die Durchführung von Tokenisierungsaktivitäten für reale Vermögenswerte in China sowie die Erbringung damit verbundener Vermittlungs- und IT-Dienstleistungen, die im Verdacht stehen, illegale Token-Ausgaben, unautorisierte öffentliche Wertpapierangebote, illegale Wertpapier- und Futures-Geschäfte, illegale Kapitalbeschaffung oder andere illegale Finanzaktivitäten zu beinhalten, sollten verboten sein. Ausgenommen hiervon sind damit verbundene Geschäftstätigkeiten, die auf einer spezifischen Finanzinfrastruktur basieren und von den zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften genehmigt wurden. Ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ist es untersagt, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte anzubieten.

II. Verbesserung des Arbeitsmechanismus

(III) Interministerielle Zusammenarbeit. Die Chinesische Volksbank wird gemeinsam mit der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit, der Staatlichen Marktregulierungsbehörde, der Staatlichen Finanzaufsichtsbehörde, der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde und der Staatlichen Devisenverwaltung die Arbeitsmechanismen verbessern und die Koordination mit der Cyberspace-Administration Chinas, dem Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verstärken, um eine gemeinsame Kraft zu bilden und den verschiedenen Regionen eine umfassende Anleitung bei der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoprävention und -bekämpfung im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten unter Verwendung virtueller Währungen zu geben.

Die China Securities Regulatory Commission (CSRC) hat gemeinsam mit der National Development and Reform Commission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, der People's Bank of China, der State Administration for Market Regulation, der Financial Regulatory Commission und der State Administration of Foreign Exchange ihren Arbeitsmechanismus verbessert und die Koordination mit der Cyberspace Administration of China, dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verstärkt, um eine gemeinsame Kraft zu bilden und den verschiedenen Regionen eine umfassende Anleitung bei der Durchführung von Risikopräventions- und Beseitigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte zu geben.

(iv) Stärkung der lokalen Umsetzung. Jede Provinzregierung ist für die umfassende Prävention und das Management von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte in ihrem Verwaltungsgebiet verantwortlich. Die lokalen Finanzbehörden übernehmen dabei die Federführung, unter Beteiligung der Zweigstellen und Behörden der Finanzbehörden des Staatsrats sowie der Telekommunikationsbehörden, der Polizei, der Marktaufsicht und anderer relevanter Stellen. Sie koordinieren sich mit den Behörden für Cybersicherheit, den Volksgerichten und den Staatsanwaltschaften, um einen soliden und regelmäßigen Arbeitsmechanismus zu etablieren und sich effektiv mit den entsprechenden Arbeitsmechanismen der Zentralbehörden zu vernetzen. So entsteht ein Arbeitsmodell der zentral-lokalen Zusammenarbeit und vertikalen Integration. Dies dient der aktiven Prävention und dem angemessenen Management von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte sowie der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Ordnung und der sozialen Stabilität.

III. Stärkung der Risikoüberwachung, -prävention und -reaktion

(V) Stärkung der Risikoüberwachung. Die Chinesische Volksbank, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, die Staatliche Devisenverwaltung und die Cyberspace-Administration Chinas werden die Überwachungstechnologien und die Systemunterstützung kontinuierlich verbessern, die abteilungsübergreifende Datenanalyse und den Datenaustausch stärken, Mechanismen zum Informationsaustausch und zur gegenseitigen Überprüfung einrichten und verbessern sowie die Risikolage im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte frühzeitig erfassen. Die Provinzregierungen sollen die Rolle lokaler Überwachungs- und Frühwarnmechanismen voll ausschöpfen. Die lokalen Finanzverwaltungsbehörden sollen gemeinsam mit den Zweigstellen und Behörden der Finanzverwaltungsbehörden des Staatsrats sowie der Cyberspace-Administration Chinas, den Behörden für öffentliche Sicherheit und anderen relevanten Stellen die Online-Überwachung, Offline-Ermittlungen und die Fondsüberwachung effektiv koordinieren, um Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte effizient und präzise zu identifizieren, Risikoinformationen zeitnah auszutauschen und den Mechanismus für die schnelle Reaktion auf die Übermittlung, Überprüfung und Bearbeitung von Frühwarnmeldungen zu verbessern.

(VI) Stärkung des Managements von Finanz-, Vermittlungs- und Technologie-Dienstleistungsinstituten. Finanzinstitute (einschließlich Nichtbanken-Zahlungsinstitute) dürfen keine Kontoeröffnungs-, Geldtransfer- und Clearing- und Abwicklungsdienstleistungen für Geschäfte mit virtuellen Währungen anbieten. Sie dürfen keine Finanzprodukte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen ausgeben oder verkaufen, virtuelle Währungen und zugehörige Finanzprodukte nicht als Sicherheiten verwenden und keine Versicherungsgeschäfte mit virtuellen Währungen durchführen oder virtuelle Währungen in die Versicherungshaftung einbeziehen. Sie müssen außerdem die Risikoüberwachung verstärken und Hinweise auf illegale oder unregelmäßige Aktivitäten unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Finanzinstitute (einschließlich Nichtbanken-Zahlungsinstitute) dürfen keine Verwahrungs-, Clearing- und Abwicklungsdienstleistungen für nicht autorisierte Geschäfte im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte und zugehörige Finanzprodukte anbieten. Relevante Vermittlungsinstitute und IT-Dienstleistungsinstitute dürfen keine Vermittlungs-, technischen oder sonstigen Dienstleistungen für nicht autorisierte Geschäfte im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte und zugehörige Finanzprodukte anbieten.

(vii) Die Verwaltung von Internetinhalten und -zugängen wird verstärkt. Internetunternehmen dürfen keine Online-Handelsplattformen, kommerzielle Darstellungen, Marketingaktionen, bezahlte Traffic-Umleitung oder sonstige Dienstleistungen für Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen oder der Tokenisierung realer Vermögenswerte anbieten. Sie sind verpflichtet, Hinweise auf illegale oder unregelmäßige Aktivitäten unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden und technische Unterstützung für entsprechende Ermittlungen und Untersuchungen zu leisten. Auf Grundlage von Hinweisen der Finanzaufsichtsbehörden sind die Cybersicherheitsbehörde, die Telekommunikationsbehörden und die Polizeibehörden verpflichtet, Websites, mobile Anwendungen (einschließlich Mini-Programme) und öffentliche Konten, die für Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen oder der Tokenisierung realer Vermögenswerte genutzt werden, unverzüglich und rechtmäßig zu sperren und zu löschen.

(viii) Stärkung der Registrierungs- und Werbeaufsicht von Unternehmen. Die Marktaufsichtsbehörden verstärken die Kontrolle der Unternehmensregistrierung. Die eingetragenen Namen und Geschäftsbereiche von Unternehmen und Einzelunternehmen dürfen keine Begriffe oder Inhalte wie „virtuelle Währung“, „virtuelle Vermögenswerte“, „Kryptowährung“, „Krypto-Asset“, „Stablecoin“, „Tokenisierung realer Vermögenswerte“ oder „RWA“ enthalten. Die Marktaufsichtsbehörden verstärken in Zusammenarbeit mit den Finanzaufsichtsbehörden die Überwachung von Werbung für virtuelle Währungen und die Tokenisierung realer Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und verfolgen und ahnden entsprechende illegale Werbung umgehend.

(ix) Die Regulierung des Kryptowährungs-Minings wird fortgesetzt. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) wird gemeinsam mit den zuständigen Behörden das Kryptowährungs-Mining streng kontrollieren und dessen Regulierung weiter vorantreiben. Die Provinzregierungen tragen die volle Verantwortung für die Regulierung des Minings in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten. Gemäß den Vorgaben der „Bekanntmachung zur Regulierung des Kryptowährungs-Minings“ (NDRC-Operation [2021] Nr. 1283) der NDRC und anderer Behörden sowie den Bestimmungen des „Leitfadens zur Anpassung der Industriestruktur (Ausgabe 2024)“ werden sie bestehende Kryptowährungs-Mining-Projekte umfassend prüfen, untersuchen und gegebenenfalls stilllegen, die Aufnahme neuer Projekte strikt untersagen und Herstellern von Mining-Maschinen den Verkauf von Mining-Maschinen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen in ihrem Gebiet untersagen.

(x) Streng gegen damit verbundene illegale Finanzaktivitäten vorgehen. Bei Hinweisen auf illegale Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte sind die lokalen Finanzbehörden, Zweigstellen und Agenturen der Finanzbehörden des Staatsrats sowie andere zuständige Stellen verpflichtet, unverzüglich Ermittlungen einzuleiten, die Sachlage zu klären und die Angelegenheit gemäß den geltenden Gesetzen zu ahnden. Die strafrechtliche Verantwortung der beteiligten Stellen und Personen ist konsequent zu verfolgen. Tatverdächtige sind den Justizbehörden zur weiteren Verfolgung gemäß den geltenden Gesetzen zu übergeben.

(xi) Strenge Bekämpfung damit verbundener illegaler und krimineller Aktivitäten. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, die Chinesische Volksbank, die Staatliche Marktregulierungsbehörde, die Finanzaufsichtsbehörde, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde und andere Behörden sowie Justiz- und Staatsanwaltschaftsorgane sind verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten streng gegen illegale und kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte vorzugehen. Dazu zählen Betrug, Geldwäsche, illegale Geschäftspraktiken, Schneeballsysteme und illegale Spendensammlungen sowie damit verbundene illegale und kriminelle Aktivitäten, die unter dem Deckmantel von virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte durchgeführt werden.

(xii) Stärkung der branchenspezifischen Selbstregulierung. Die relevanten Branchenverbände sollten die Mitgliederverwaltung und die Förderung von Richtlinien stärken und ihre Mitgliedsunternehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dazu anhalten, illegalen Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte entgegenzuwirken. Mitgliedsunternehmen, die gegen regulatorische Richtlinien und branchenspezifische Selbstregulierungsregeln verstoßen, sollten gemäß den einschlägigen Selbstregulierungsrichtlinien sanktioniert werden. Die Risikoüberwachung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte sollte mithilfe verschiedener branchenspezifischer Infrastrukturen erfolgen, und Hinweise auf Probleme sollten umgehend an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

IV. Über inländische Unternehmen, die im Ausland Geschäfte tätigen, wird eine strenge Überwachung erfolgen.

(xiii) Ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften darf keine inländische Einrichtung oder von ihr kontrollierte ausländische Einrichtung virtuelle Währung im Ausland ausgeben.

(xiv) Tokenisierungsgeschäfte mit realen Vermögenswerten, die von inländischen Unternehmen direkt oder indirekt in Form von Auslandsschulden oder mit Eigenkapitalcharakteristika auf Basis inländischer Vermögenswerte (nachfolgend zusammenfassend als „inländisches Eigenkapital“ bezeichnet) durchgeführt werden, unterliegen der strengen Regulierung durch die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde, die Staatliche Devisenverwaltung und andere zuständige Behörden gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten und den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Dabei gilt der Grundsatz „Gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln“. Andere Formen der Tokenisierung realer Vermögenswerte im Ausland durch inländische Unternehmen auf Basis inländischen Eigenkapitals werden von der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten reguliert. Die Durchführung der oben genannten Geschäfte ist ohne Zustimmung oder Anmeldung durch die zuständigen Behörden nicht gestattet.

(XV) Ausländische Tochtergesellschaften und Zweigstellen inländischer Finanzinstitute, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte im Ausland erbringen, müssen umsichtig und gesetzeskonform handeln, über qualifiziertes Personal und entsprechende Systeme verfügen, Geschäftsrisiken wirksam vorbeugen, Anforderungen wie Kundenzugang, Eignungsprüfung und Geldwäschebekämpfung strikt umsetzen und diese in das Compliance- und Risikomanagementsystem der inländischen Finanzinstitute integrieren. Intermediäre Institute und IT-Dienstleistungsunternehmen, die Dienstleistungen für inländische Unternehmen erbringen, um direkt oder indirekt Tokenisierungsgeschäfte mit realen Vermögenswerten in Form von Auslandsschulden oder Tokenisierungsgeschäfte mit realen Vermögenswerten im Ausland auf Basis inländischen Eigenkapitals durchzuführen, müssen die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen strikt einhalten, entsprechende interne Kontrollsysteme gemäß den geltenden normativen Anforderungen einrichten und verbessern, das Geschäfts- und Risikomanagement stärken und die entsprechenden Geschäftsvorgänge den zuständigen Behörden zur Genehmigung oder Einreichung melden.

V. Stärkung der Organisation und Umsetzung

(XVI) Stärkung der organisatorischen Führung und der Gesamtkoordination. Alle Abteilungen und Regionen sollen der Prävention und Kontrolle von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte höchste Priorität einräumen, die organisatorische Führung stärken, die Aufgabenbereiche klären, einen langfristigen Arbeitsmechanismus der zentralen Koordination, der lokalen Umsetzung und der gemeinsamen Verantwortung schaffen, einen hohen Druck aufrechterhalten, Risiken dynamisch überwachen und diese wirksam und geordnet verhindern und beheben, die Sicherheit des Eigentums der Bevölkerung im Einklang mit dem Gesetz schützen und alle Anstrengungen unternehmen, die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung sowie die soziale Stabilität aufrechtzuerhalten.

(XVII) Umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sind erforderlich. Alle Ministerien, Regionen und Branchenverbände sollten die verschiedenen Medien und Kommunikationskanäle intensiv nutzen, um die Rechtswidrigkeit, Schädlichkeit und die Auswirkungen von Geschäften mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte durch Auslegung von Gesetzen und Richtlinien, Analyse typischer Fälle und Aufklärung über Anlagerisiken zu verdeutlichen. Ziel ist es, die potenziellen Risiken umfassend aufzuzeigen und das Risikobewusstsein sowie die Fähigkeit der Öffentlichkeit zur Risikoerkennung zu verbessern.

VI. Rechtliche Haftung

(18) Jede juristische oder natürliche Person, die gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung verstößt, indem sie illegale Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen oder der Tokenisierung realer Vermögenswerte betreibt oder Dienstleistungen für Unternehmen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen oder der Tokenisierung realer Vermögenswerte erbringt, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften bestraft; liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verfolgung gemäß den geltenden Gesetzen eingeleitet. Jede inländische juristische oder natürliche Person, die wissentlich oder hätte wissen müssen, dass eine ausländische juristische Person einer inländischen juristischen Person illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung virtueller Währungen oder realer Vermögenswerte erbringt und dennoch Unterstützung leistet, wird gemäß den geltenden Gesetzen zur Rechenschaft gezogen; liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verfolgung gemäß den geltenden Gesetzen eingeleitet.

(xixteen) Jede Einheit oder Einzelperson, die unter Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten in virtuelle Währungen, Token realer Vermögenswerte und damit verbundene Finanzprodukte investiert, wird für die damit verbundenen zivilrechtlichen Handlungen für ungültig erklärt und trägt die daraus entstehenden Verluste; besteht der Verdacht, dass sie die Finanzordnung stören oder die Finanzsicherheit gefährden, werden sie von den zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen untersucht und behandelt.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die von der Chinesischen Volksbank und zehn weiteren Behörden erlassene „Bekanntmachung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken des Handels und der Spekulation mit virtuellen Währungen“ (Yinfa [2021] Nr. 237) wird hiermit aufgehoben.

Chinesische Volksbank

Nationale Entwicklungs- und Reformkommission

Ministerium für Industrie und Informationstechnologie

Ministerium für öffentliche Sicherheit

Staatliche Marktregulierungsbehörde

Staatliche Finanzaufsichtsbehörde

Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde

Staatliche Devisenverwaltung

6. Februar 2026

Beamte der Chinesischen Volksbank und der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde beantworteten Fragen von Journalisten bezüglich der „Bekanntmachung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“.

Kürzlich veröffentlichten acht Behörden, darunter die Chinesische Volksbank, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, die Staatliche Marktregulierungsbehörde, die Staatliche Finanzaufsichtsbehörde, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde und die Staatliche Devisenverwaltung, gemeinsam die „Bekanntmachung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“ (im Folgenden „Bekanntmachung“ genannt). Vertreter der Chinesischen Volksbank und der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde beantworteten kürzlich Fragen von Journalisten zu dieser Bekanntmachung.

I. Was ist der Hintergrund für die Veröffentlichung der "Bekanntmachung"?

Im Jahr 2021 grassierten der Handel mit Kryptowährungen und Spekulationen, was die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung störte und die Sicherheit des Eigentums der Bevölkerung gefährdete. Gemäß den Beschlüssen und Plänen des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrats erließ die Chinesische Volksbank gemeinsam mit den zuständigen Behörden die „Bekanntmachung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken des Kryptowährungshandels und der -spekulation“. Damit wurden Kryptowährungshandel und -spekulationen entschieden bekämpft, das Chaos auf dem Kryptowährungsmarkt beseitigt und bedeutende Erfolge erzielt.

In jüngster Zeit haben spekulative Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte aufgrund verschiedener Faktoren zugenommen und stellen die Risikoprävention und -kontrolle vor neue Herausforderungen. Um die Regulierungspolitik weiter zu verbessern, Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und der Tokenisierung realer Vermögenswerte vorzubeugen und diese zu bewältigen sowie die nationale Sicherheit und soziale Stabilität wirksam zu gewährleisten, haben acht Behörden – darunter die Chinesische Volksbank, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, die Staatliche Marktregulierungsbehörde, die Staatliche Finanzaufsichtsbehörde, die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde und die Staatliche Devisenverwaltung – gemeinsam mit der Cyberspace-Administration Chinas, dem Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft das ursprüngliche Dokument auf Grundlage bisheriger Erfahrungen und der neuen Risikolage überarbeitet und die vorliegende „Bekanntmachung“ veröffentlicht.

2. Wie charakterisiert die „Bekanntmachung“ virtuelle Währungen, die Tokenisierung realer Vermögenswerte und damit verbundene Geschäftsaktivitäten?

China verfolgt seit Langem eine Politik, die jegliche Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit virtuellen Währungen verbietet. Im Jahr 2013 veröffentlichten fünf Ministerien, darunter die Chinesische Volksbank, gemeinsam die „Mitteilung zur Prävention von Bitcoin-Risiken“. Darin wurde klargestellt, dass Bitcoin ein spezielles virtuelles Gut ist und nicht als Währung auf dem Markt verwendet werden kann und sollte. Die 2021 veröffentlichte „Mitteilung zur weiteren Prävention und zum Umgang mit Risiken des Handels und der Spekulation mit virtuellen Währungen“ präzisierte, dass Bitcoin, Ethereum und Stablecoins wie Tether nicht den gleichen Rechtsstatus wie Fiatwährungen besitzen und dass die Durchführung von Geschäften im Zusammenhang mit virtuellen Währungen in China eine illegale Finanzaktivität darstellt und strengstens verboten ist. Diese Mitteilung setzt die Politik der letzten Jahre fort und bekräftigt, dass virtuelle Währungen nicht den gleichen Rechtsstatus wie Fiatwährungen haben, dass die Durchführung von Geschäften im Zusammenhang mit virtuellen Währungen in China eine illegale Finanzaktivität darstellt und dass es ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen untersagt ist, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen anzubieten.

Die Tokenisierung realer Vermögenswerte hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und die betroffenen Länder und Regionen veranlasst, die Regulierung durch verschiedene Maßnahmen wie die Verschärfung der Gesetzgebung und die Verbesserung der Vorschriften zu verschärfen. Die „Bekanntmachung“ stellt klar, dass sich die Tokenisierung realer Vermögenswerte hauptsächlich auf Aktivitäten bezieht, bei denen Verschlüsselungstechnologie und Distributed-Ledger-Technologien oder ähnliche Technologien eingesetzt werden, um Eigentums- und Einkommensrechte an Vermögenswerten in Token oder andere Rechte und Schuldtitel mit Token-Charakteren umzuwandeln und diese anschließend auszugeben und zu handeln. Die „Bekanntmachung“ betont, dass die Durchführung von Tokenisierungsaktivitäten realer Vermögenswerte in China sowie die Erbringung damit verbundener Vermittlungs- und IT-Dienstleistungen, die im Verdacht stehen, illegale Token-Ausgaben, unautorisierte öffentliche Wertpapierangebote, illegale Wertpapier- und Futures-Geschäfte, illegale Kapitalbeschaffung oder andere illegale Finanzaktivitäten zu beinhalten, verboten sein sollten. Ausnahmen gelten für damit verbundene Geschäftstätigkeiten, die auf der Grundlage spezifischer Finanzinfrastrukturen und mit Genehmigung der zuständigen Unternehmensbehörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden. Ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ist es untersagt, inländischen Unternehmen in irgendeiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte anzubieten.

3. Welche regulatorischen Anforderungen stellt die „Mitteilung“ an virtuelle Währungen?

Erstens können virtuelle Währungen derzeit die Anforderungen an die Kundenidentifizierung und die Bekämpfung von Geldwäsche nicht effektiv erfüllen, wodurch die Gefahr besteht, dass sie für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Spendenbetrug und illegale grenzüberschreitende Geldtransfers missbraucht werden. Die „Bekanntmachung“ stellt klar, dass China eine restriktive Politik gegenüber virtuellen Währungen verfolgt und damit verbundene Geschäftsaktivitäten als illegale Finanzaktivitäten gelten, die strengstens verboten und gemäß dem Gesetz entschieden untersagt sind.

Zweitens basieren virtuelle Währungen auf der Blockchain-Technologie und unterstützen Peer-to-Peer-Transaktionen, wodurch das physische Konzept nationaler Grenzen überwunden wird. Dies birgt ein hohes Risiko der grenzüberschreitenden Übertragung, weshalb internationale Finanzorganisationen und Zentralbanken generell einen vorsichtigen Ansatz verfolgen. Um diesen Risiken wirksam vorzubeugen, legt die „Bekanntmachung“ ausdrücklich fest, dass es inländischen Unternehmen und ihren ausländischen Tochtergesellschaften ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften untersagt ist, virtuelle Währungen im Ausland auszugeben.

三是掛鈎法定貨幣的穩定幣在流通使用中變相履行了法定貨幣的部分功能,事關貨幣主權。《通知》強調,未經相關部門依法依規同意,境內外任何單位和個人不得在境外發行掛鈎人民幣的穩定幣。

四、《通知》對境內主體赴境外開展現實世界資產代幣化相關業務提出了哪些要求?

一是嚴格監管赴境外開展相關業務活動。按照「相同業務、相同風險、相同規則」的監管原則,境內主體直接或間接赴境外開展外債形式的現實世界資產代幣化業務,或者以境內資產所有權、收益權等(以下統稱境內權益)為基礎在境外開展類資產證券化、具有股權性質的現實世界資產代幣化業務,由國家發展改革委、中國證監會、國家外匯局等相關部門按照職責分工,依法依規進行嚴格監管。對於境內主體以境內權益為基礎在境外開展的其他形式的現實世界資產代幣化業務,由中國證監會會同相關部門按職責分工監管。未經相關部門同意、備案等,任何單位和個人不得開展上述業務。

二是加強對金融、中介、信息技術服務機構的管理。境內金融機構的境外子公司及分支機構在境外提供現實世界資產代幣化相關服務的,應納入境內金融機構的合規風控管理體系,並嚴格落實客戶准入、適當性管理、反洗錢等方面要求。此外,為境內主體直接或間接赴境外開展外債形式的現實世界資產代幣化業務,或者以境內權益為基礎在境外開展現實世界資產代幣化相關業務提供服務的中介機構、信息技術服務機構,要建立健全相關合規內控制度,強化業務和風險管控,按照有關要求報批或報備展業情況。

五、《通知》提出了哪些具體工作措施?

一是形成央地協同、條塊結合的工作格局。中央部門層面,由中國人民銀行、中國證監會分別會同相關部門,就防範和處置虛擬貨幣、現實世界資產代幣化相關風險健全工作機制;地方層面,各省級人民政府統籌負責本行政區域內虛擬貨幣、現實世界資產代幣化相關風險防範和處置工作,具體由地方金融管理部門牽頭,健全常態化工作機制,並與中央部門相關工作機制有效銜接,強化屬地落實。

二是加強風險防範和處置。凝聚跨部門監管合力,從風險監測、資金流和信息流治理、市場主體登記和廣告管理、整治虛擬貨幣「挖礦」、打擊違法犯罪活動、從嚴監管境內主體出境展業等方面綜合施策,有關行業協會加強行業自律管理,多維度、全方位築牢風險防線。

三是強化組織實施。加強組織領導和統籌協調,明確各部門、各地區的工作責任,形成中央統籌、屬地實施、共同負責的長效工作機制,有力有序有效做好虛擬貨幣、現實世界資產代幣化相關風險防範和處置。同時,廣泛開展宣傳教育,由各部門、各地區、行業協會通過法律政策解讀、典型案例剖析、投資風險教育等方式,充分提示虛擬貨幣、現實世界資產代幣化相關業務可能存在的風險隱患,提高公眾風險防範意識和識別能力。

Read next

Das niederländische Gericht hat eine Untersuchung gegen Nexperia angeordnet, woraufhin das Außenministerium reagierte.

Am 12. Februar hielt der Sprecher des Außenministeriums, Lin Jian, eine reguläre Pressekonferenz ab. Ein AFP-Reporter f...

Articles 2026-02-23