
Zur weiteren Regulierung des Goldmarktes in Shenzhen, zur Prävention und Minderung von Marktrisiken, zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher und zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Goldmarktes werden hiermit in Übereinstimmung mit dem Strafgesetzbuch der Volksrepublik China, dem Gesetz der Chinesischen Volksbank, dem Futures- und Derivategesetz der Volksrepublik China, dem Geldwäschebekämpfungsgesetz der Volksrepublik China, den Vorschriften zur Gold- und Silberverwaltung der Volksrepublik China, den Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Kapitalbeschaffung, dem Beschluss des Staatsrats zur Sanierung und Regulierung verschiedener Handelsplätze und zur wirksamen Prävention finanzieller Risiken sowie anderen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen die folgenden verbotenen Aktivitäten für Unternehmen, Einzelpersonen, Finanzinstitute und Nichtbanken-Zahlungsinstitute, die im Goldgeschäft tätig sind, öffentlich bekannt gegeben:
I. Verbotene Aktivitäten im Goldgeschäft
1. Illegale Goldhandelsaktivitäten wie Goldhandel vor dem vereinbarten Preis, Handel mit Hebelwirkung und aufgeschobener Handel sind verboten. Beispielsweise können Kunden über WeChat-Gruppen, Mini-Programme, Apps, Websites oder andere Internetplattformen unter dem Deckmantel des Goldrecyclings und des An- und Verkaufs von Rohstoffen vor dem vereinbarten Preis eine bestimmte Sicherheitsleistung hinterlegen, um den Preis einer bestimmten Goldmenge zu sichern. Die Abrechnung erfolgt dann anhand der Preisdifferenz basierend auf den Goldpreisschwankungen. Anschließend können sie ihre Position schließen und den Markt verlassen, ohne tatsächlich physisches Gold zu liefern.
2. Es ist verboten, illegale Fundraising-Aktivitäten durchzuführen, bei denen Kunden unter dem Deckmantel der Goldverwahrung, des Leasings oder des Rückkaufs feste Renditen mit Garantien für Kapital und Zinsen versprochen werden.
3. Es ist verboten, illegale Aktivitäten wie Goldinvestitionen durchzuführen, beispielsweise Verbraucher zum Kauf von physischem Gold zu verleiten und dann illegale Finanzaktivitäten wie Goldinvestitionen durchzuführen, ohne das physische Gold entgegenzunehmen.
4. Es ist verboten, über Internet-Livestreaming oder andere Kanäle illegal für den Verkauf von Goldprodukten zu werben oder diesen durchzuführen, illegale Goldhandelsaktivitäten über verschiedene Software, Apps und Miniprogramme durchzuführen, illegale Goldhandelssoftware, Apps oder Miniprogramme zu entwickeln oder zu verkaufen sowie Informationsdienste und technischen Support für illegale Goldhandelssoftware, Apps oder Miniprogramme anzubieten.
5. Es ist verboten, sich als „Mitglied der Shanghai Gold Exchange“ auszugeben oder falsche oder irreführende Werbeaussagen über den Verkaufsstatus von Waren zu machen und dadurch Verbraucher oder andere Geschäftsleute zu täuschen oder irrezuführen; es ist strengstens verboten, absolute Begriffe wie „Die Goldpreise werden in die Höhe schnellen“ oder „Mit dem Kauf von Gold lässt sich viel Geld verdienen“ zu verwenden, und es ist verboten, den Wert von Produkten oder Anlageerträgen zu übertreiben.
6. Es ist verboten, unedle Metalle zu verwenden, um reines Gold oder andere Edelmetalle vorzutäuschen. Es ist strengstens verboten, Produkte zu verfälschen oder zu manipulieren, minderwertige Produkte als hochwertige auszugeben oder Preise außerhalb des ausgezeichneten Preises anzugeben oder nicht ausgewiesene Gebühren zu erheben.
II. Verbotene Aktivitäten im privaten Goldhandel
1. Es ist verboten, illegalen Goldhandel vor dem regulären Preis, illegale Geldbeschaffung im Namen von Gold, illegale Goldanlagen oder sonstige illegale Handelsaktivitäten zu organisieren oder daran teilzunehmen.
2. Es ist verboten, illegale Goldhandelssoftware, Apps oder Miniprogramme zu entwickeln oder zu verkaufen, Informationsdienste oder technischen Support für damit verbundene illegale Goldhandelssoftware, Apps oder Miniprogramme anzubieten und sich über Software, Apps oder Miniprogramme an illegalen Goldinvestitionsaktivitäten zu beteiligen.
Qualifizierte Privatanleger können über offizielle Kanäle am Handel mit Gold-ETFs und Gold-Futures teilnehmen. Sie können physisches Gold über autorisierte Goldhändler oder Banken erwerben und darüber hinaus Goldansparprodukte oder goldbasierte Vermögensverwaltungsprodukte bei Banken kaufen.
III. Verbotene Aktivitäten im Goldgeschäft durch Finanzinstitute und Nichtbanken-Zahlungsinstitute
1. Finanzinstitute, die es versäumen, die erforderlichen Meldungen bei den Finanzaufsichtsbehörden einzureichen oder die entsprechenden Genehmigungen einzuholen, dürfen keine Goldgeschäfte tätigen, nicht gegen das Meldesystem für Transaktionen mit hohem Wert und das Meldesystem für verdächtige Transaktionen verstoßen und keine ungewöhnlichen Vorkommnisse verzögern, unterlassen oder verbergen.
2. Finanzinstitute und Nichtbanken-Zahlungsinstitute dürfen keine Dienstleistungen für Händler erbringen, die nicht rechtmäßig gegründet wurden oder die illegalen Geschäftstätigkeiten nachgehen; sie dürfen keine illegalen Goldgeschäfte fördern und die Förderung illegaler Goldgeschäfte nicht erleichtern.
Unternehmen, Privatpersonen, Finanzinstitute und Nichtbanken-Zahlungsinstitute, die durch illegale Goldgeschäfte gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, stehen im Verdacht, illegale Machenschaften, Vertragsbetrug, die Organisation und Führung von Schneeballsystemen, Geldwäsche, die illegale Aneignung öffentlicher Einlagen und andere illegale und kriminelle Aktivitäten zu begehen. Sie werden dringend aufgefordert, diese Aktivitäten unverzüglich einzustellen. Die zuständigen Behörden werden diese Aktivitäten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften untersuchen und ahnden; Tatverdächtige werden den Sicherheitsbehörden zur Strafverfolgung übergeben.
Finanzaufsichtsbehörde der Stadt Shenzhen
Filiale Shenzhen der Chinesischen Volksbank
Marktaufsichtsbehörde der Stadt Shenzhen
Regulierungsbehörde Shenzhen der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde
Regulierungsbehörde Shenzhen der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde
Shenzhen Internet Information Office
Öffentliche Sicherheitsbehörde der Stadt Shenzhen
Handelsbüro der Stadt Shenzhen
Shenzhen Municipal Bureau of Industry and Information Technology
Shenzhen Municipal Communications Administration
12. Februar 2026